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BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts durch die Fachgerichte; Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen bei noch bestehender Ehe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 1 Nr. 1
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Ehegatten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.03.2003 - 70 Js 1571/02
- BGH, 27.08.2003 - 5 StR 353/03
- BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr). - BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr). - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
Das Grundgesetz fordert nicht, die Vorschrift des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, die in den dort genannten Fällen Ausnahmen von der im Interesse der Allgemeinheit an vollständiger Sachverhaltsaufklärung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 33, 367 ) grundsätzlich uneingeschränkt bestehenden Zeugnispflicht jedes Staatsbürgers vorsieht, dahin auszulegen, dass sie auch dem noch mit einem anderen Partner verheirateten Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht eröffne. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).