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   BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03   

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https://dejure.org/2004,11282
BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03 (https://dejure.org/2004,11282)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03 (https://dejure.org/2004,11282)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2004 - 2 BvR 1795/03 (https://dejure.org/2004,11282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit der Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts durch die Fachgerichte; Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen bei noch bestehender Ehe

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 1
    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
    Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
    Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
    Das Grundgesetz fordert nicht, die Vorschrift des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, die in den dort genannten Fällen Ausnahmen von der im Interesse der Allgemeinheit an vollständiger Sachverhaltsaufklärung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 33, 367 ) grundsätzlich uneingeschränkt bestehenden Zeugnispflicht jedes Staatsbürgers vorsieht, dahin auszulegen, dass sie auch dem noch mit einem anderen Partner verheirateten Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht eröffne.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
    Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2004 - 2 BvR 1795/03
    Sie unterliegen der Prüfung durch das Bundesverfassungsgerichts darauf hin, ob sie die Grenze zur Willkür überschreiten oder die Bedeutung eines Grundrechts grundsätzlich verkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).
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